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Kinder dürfen neu erst ab acht Jahren ohne Begleitung ins Hallenbad

11. Juli 2014
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Erziehungsberechtigte Kinder ab sechs Jahren ohne Aufsicht im Hallenbad zurückliessen. Dies entsprach zwar der geltenden Badeordnung, nahm jedoch die Badeaufsicht in die Pflicht. Denn derart junge Kinder sind noch zu wenig in der Lage, beim Spiel im Wasser auf sich selber aufzupassen. Es ist für die Badeaufsicht jedoch nicht möglich, eine derart individuelle Betreuung zu gewährleisten.

Deshalb hat der Gemeinderat die Badeordnung für das Hallenbad Oberwil angepasst. So dürfen Kinder neu erst ab dem Alter von acht Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen ins Hallenbad. Der Gemeinderat nutzte zudem die Gelegenheit, zum Schutz der Privatsphäre ein generelles Film- und Fotografieverbot zu erlassen. Dieses gilt für den öffentlichen Betrieb, im nichtöffentlichen Betriebe ist der Einsatz von Kameras nach Rücksprache mit der Badeaufsicht weiterhin erlaubt.