Kinder dürfen neu erst ab acht Jahren ohne Begleitung ins Hallenbad
Deshalb hat der Gemeinderat die Badeordnung für das Hallenbad Oberwil angepasst. So dürfen Kinder neu erst ab dem Alter von acht Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen ins Hallenbad. Der Gemeinderat nutzte zudem die Gelegenheit, zum Schutz der Privatsphäre ein generelles Film- und Fotografieverbot zu erlassen. Dieses gilt für den öffentlichen Betrieb, im nichtöffentlichen Betriebe ist der Einsatz von Kameras nach Rücksprache mit der Badeaufsicht weiterhin erlaubt.