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Neues Reglement über die Familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft

19. August 2014
Seit dem 1. August 2014 ist das neu geschaffene Reglement über die Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) in Kraft. Die Gemeindeversammlung hat diesem Reglement am 24. September 2013 zugestimmt. Das FEB-Reglement regelt die finanzielle Unterstützung für Familien, wenn diese FEB-Angebote nutzen. Die Höhe des finanziellen Beitrags durch die Gemeinde hängt mit der Einkommenssituation zusammen und wird nach den vom Gemeinderat festgelegten Sozialtarifen berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Kultur, Freizeit, Zentrale Dienste.