Hundegebühr sinkt um 20 Franken
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Auch bei Wegzug oder bei Ableben des Hundes muss dies der Gemeinde gemeldet werden.
Die Telefonzentrale (061 405 44 44 ist jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr (Mo bis Mi) besetzt. Am Donnerstag bis 18.30 Uhr und am Freitag bis 16 Uhr.