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Hundegebühr sinkt um 20 Franken

24. Juni 2016
Seit Hundekot auch in Abfalleimern entsorgt werden kann, hat sich der Aufwand des Werkhofs für die Beseitigung der tierischen Hinterlassenschaften verringert. Dies wirkt sich auf die Kosten für die gebührenfinanzierte Leistung Tierkontrolle aus. Entsprechend wird dort mittlerweile ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent ausgewiesen. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, die Gebühr für jeden Hund pro Haushalt und Jahr von 140 auf 120 Franken zu senken. Die neue Gebühr gilt ab dem 1. Januar 2017.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Auch bei Wegzug oder bei Ableben des Hundes muss dies der Gemeinde gemeldet werden.