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Feuerwerk am Nationalfeiertag

26. Juli 2016
Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil §5 Abs.1 nur am 31. Juli und am 1. August sowie in der Silvesternacht gestattet. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden. Bitte nehmen Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.