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Wenn Nachbars Weiher zur Lärmplage wird

24. Juni 2017
Wir leben in einer lärmigen Welt. Dies schlägt auf die Gesundheit und auf die Laune. Deshalb heisst es auch im Oberwiler Polizeireglement: „Das Vermeiden von Lärm gehört zu den vordringlichsten Pflichten der Bevölkerung“. Dies ist manchmal schwieriger, des Öfteren aber durchaus möglich.
Weiher sind zurzeit gross im Trend. Möglichst naturnah und ökologisch sollten sie gestaltet sein, damit sich einheimische Flora und Fauna im eigenen Garten ansiedeln können. Nur was ist, wenn vor allem die Tierwelt den Weiher nicht geräuscharm in Besitz nimmt? Von ausdauernd quakenden Fröschen können mittlerweile viele Nachbarn ein Liedchen singen. Übeltäter ist zumeist der Wasserfrosch, vor allem von April mit Juni. Der Weiherbesitzer kann rechtlich gesehen nicht in die Pflicht genommen werden, solange er die Frösche nicht selber ausgesetzt hat. Trotzdem kann er verschiedene Massnahmen treffen:

Weiherbesitzer
  1. Schwimmpflanzen entfernen: Dies macht den Weiher für den Wasserfrosch uninteressant.
  2. Kleinen Springbrunnen installieren: Dies hält die Wasseroberfläche in Bewegung, ebenfalls kein Paradies für Wasserfrösche.
  3. Wasserfrösche umsiedeln: Nehmen Sie mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain Kontakt auf.

Weihernachbar
  1. Suchen Sie das konstruktive Gespräch mit dem Weiherbesitzer.
  2. Ändern Sie Ihre Einstellung. Ob Geräusche stören oder nicht hängt oft von der Einstellung ab.
  3. Schlafen Sie während der Fortpflanzungszeit (April bis Juni) mit geschlossenem Fenster oder mit Ohrenpax. Eventuell können Sie auch einen anderen Raum als Schlafzimmer benutzen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindepolizei wenden (gemeindepolizei@oberwil.bl.ch, 061 405 43 07).