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Fasnachtsordnung 2018

11. November 2017
Gestützt auf § 14 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen:
  • Sonntag, 11. Februar 2018
  • Montag, 12. Februar 2018
  • Dienstag, 13. Februar 2018
An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunden hinaus gewirtet werden und dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen durchgeführt werden.

Fasnachtsfeuer am Sonntag, 18. Februar 2018
Dieser Tag wird zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf ohne besondere Bewilligung bis 4 Uhr gewirtet werden.