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Wahlen und Abstimmungen vom 4. März 2018

10. Februar 2018
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wurde den Stimmberechtigten zugestellt. Wer sein Ab-stimmungsmaterial nicht erhalten hat, wird gebeten, dieses bis spätestens 27. Februar 2018 von der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Post benötigt sechs Tage für die Zustellung, weshalb es vorkommen kann, dass an derselben Adresse wohnhafte Stimmberechtigte ihre Unterlagen nicht zeitgleich erhalten.
Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht mittels brieflicher Stimmabgabe im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass das Stimmcouvert unbedingt bis 17 Uhr vor dem Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung eintreffen muss.
Bei jedem Urnengang muss das Wahlbüro zahlreiche Stimmen als ungültig erklären, weil die Stimmrechtsausweise nicht unterschrieben sind. Verschenken Sie Ihre Stimme nicht – kontrollieren Sie lieber ein zweites Mal, ob Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis steht.