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Öffentliches Mitwirkungsverfahren: Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Mutation Parzelle Nr. 372, GB Oberwil

14. November 2019

Im Zuge des Projektes Neubau Gemeindehaus am Standort der heutigen Gemeindeverwaltung soll der betroffene, südliche Teil der Parzelle Nr. 372 neu der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet werden.
Gemäss § 7 RBG liegt von Donnerstag, 14. November bis Freitag, 13. Dezember 2019, der Entwurf des Lärmempfindlichkeitsstufenplan „Mutation Parzelle Nr. 372“ öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist können beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Vorschläge eingereicht werden, die bei der Mutation berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Oberwil (s. unten) und während den Schalterstunden auf der Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, eingesehen werden.

Der Gemeinderat
 

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