Kopfzeile

Inhalt

Öffentliche Planauflage der Gemeinde Oberwil; Mutation Lärmempfindlichkeitsstufenplan Parzelle Nr. 372

6. August 2020

Am 18. Juni 2020 hat die Gemeindeversammlung Oberwil die Mutation des Lärmempfindlichkeitsstufenplanes für die Parzelle Nr. 372 beschlossen.

Gemäss den Vorschriften des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sind solche Beschlüsse während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Auflage findet vom 6. August bis 4. September 2020 statt. Während dieser Zeit können die Unterlagen (Lärmempfindlichkeitsstufenplan und Planungsbericht) während den Schalteröffnungszeiten auf der Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil oder auf der Homepage www.oberwil.ch eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil zu richten.

Gemeindeverwaltung