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Maskentragpflicht in öffentlichen Gebäuden

19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Seit Montag, 19. Oktober, muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske getragen werden. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in Gebäuden von Sportstätten: Beim Betreten der Gebäude und in den Garderoben muss eine Maske getragen werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, sich bei den jeweiligen Gebäuden über die Maskentragpflicht zu informieren (Plakat am Eingang) und sich an die entsprechende Weisung zu halten. Sie dankt fürs Verständnis.