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Gebührenerlass für Sozial- und Therapiehunde

26. April 2016
Hundehalter zahlen in Oberwil in der Regel pro Hund eine Gebühr. Mit dieser Gebühr wird hauptsächlich die Entsorgung des Hundekots durch die Mitarbeitenden des Werkhofs finanziert. Von der Gebühr ausgenommen sind Hunde, die aufgrund einer Ausbildung für eine besondere Funktion vorgesehen sind (Schweisshunde, Blindenhunde etc.) sowie der erste Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen.

Aus der Bevölkerung wurde nun der Wunsch geäussert, die jährliche Hundegebühr auch für „Sozial- und Therapiehunde“ zu erlassen. Sozial- und Therapiehunde werden zum Beispiel in Altersheimen, bei behinderten Kindern oder bei Personen eingesetzt, die unter extremer Angst vor Hunden leiden. Die Sozialhundeausbildung kann bei der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde in Allschwil absolviert werden. Sie ist den bereits anerkannten Ausbildungen gleichgestellt.

Der Gemeinderat erkannte in diesem Vorstoss eine Gesetzeslücke, die er mit einer Ergänzung im Reglement über die Hundehaltung schliessen will. Der Gebührenerlass für Sozial- und Therapiehunde rechtfertigt sich mit dem hohen Einsatz, den die Hundehalter für die Ausbildung und die jährliche Bestätigung dieser Ausbildung auf sich nehmen. Deshalb wird der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2016 eine entsprechende Ergänzung des Hundereglements vorlegen.