Öffentliche Planauflage der Gemeinde Oberwil; Quartierplan „Therwilerstrasse – Betreutes Wohnen“ – Fristverlängerung der Planauflage
Gemäss den Vorschriften des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sind solche Beschlüsse während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Auflage findet vom 5. Januar bis 10. Februar 2017 statt. Während dieser Zeit können die Pläne und die Zonenvorschriften während den Schalteröffnungszeiten auf der Abteilung Bau, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil oder auf der Homepage www.oberwil.ch eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, zu richten.
Zugehörige Objekte
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QP_Therwilerstrasse_Quartierplanreglement_170105.pdf | Download | 0 | QP_Therwilerstrasse_Quartierplanreglement_170105.pdf |
QP_Therwilstrasse_Planungsbericht_170105.pdf | Download | 1 | QP_Therwilstrasse_Planungsbericht_170105.pdf |
QP_Therwilerstrasse_Teilplaene_A-C__170105.pdf | Download | 2 | QP_Therwilerstrasse_Teilplaene_A-C__170105.pdf |