Kopfzeile

Inhalt

Fairnessinitiative – für Oberwil geht es um rund eine Million Franken

22. Februar 2018
Versprochen ist versprochen. In diesem Sinne fordern die Baselbieter Gemeinden mit der Fairnessinitiative dass der Kanton Wort hält und die vollen 45 Mio. Franken zurückzahlt, die der Kanton seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung und der damit verbundenen Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL) in den Jahren 2011 bis 2015 gespart hat.

Die Rückerstattung des gesamten Betrags an die Gemeinden war unbestritten. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons hat der Regierungsrat in einem sogenannten „Letter of Intent“ am 5. November 2015 gegenüber den Gemeinden „bei gegebener Gesundung der Kantonsfinanzen“ eine Kompensation „der dem Kanton zugefallenen Entlastungswirkung bei den Ergänzungsleistungen infolge der Pflegefinanzierung“ in Aussicht gestellt. Es stand also für beide Seiten fest, dass der Kanton den Gemeinden total 45 Mio. Franken leisten wird. Nur der Zeitpunkt der Zahlung war noch offen.

Am 28. Januar 2016 beschloss der Landrat jedoch: „Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011 bis 2015 leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahre 2015 einmalig und abschliessend 15 Mio. Franken.“
Der Kanton hat auf Kosten der Gemeinden gespart und will diese Einsparungen trotz entsprechender Ankündigung nun nicht zurückzahlen.

Die von 78 Gemeinden eingereichte Initiative bezweckt daher die Wiederherstellung der Fairness zwischen Kanton und Gemeinden. In ihrer Kampagne bauen die Gemeinden auf diese Fairness. Der Kanton soll zu seinem Wort stehen und den Gemeinden die noch ausstehenden 30 Mio. Franken bis Ende des Jahres 2020 zurückzahlen, damit diese ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen können.
Stimmen Sie deshalb am 4. März 2018 Ja zur Fairness zwischen Kanton und Gemeinden.
.