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Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft, Anpassung 2018

7. Mai 2018
Mitwirkung: Mit der Anpassung 2018 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden drei neue Aufgaben bearbeitet und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastrukturen angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

Auflagezeit: 4. Mai bis 4. August 2018, während der Bürozeiten

Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat). Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Internet: http://www.baselland.ch/vernehmlassung

Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33.

Stellungnahmen zur Anpassung des Kantonalen Richtplans können bis zum 4. August 2018 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch

Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.

Amt für Raumplanung