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Lärm vermeiden nützt allen

10. Juli 2018
Wir leben in einer lärmigen Welt. Dies kann auf die Gesundheit schlagen. Deshalb heisst es im Oberwiler Polizeireglement, dass es zu den vordringlichsten Pflichten der Bevölkerung gehört, Lärm zu vermeiden. Dies ist manchmal schwierig, in der Regel aber durchaus machbar. Insbesondere an Sonntagen gilt, keine Arbeiten auszuführen, die Lärm verursachen.

Das Oberwiler Polizeireglement hält darum klare Regeln fest, die im Grunde auf Selbstverständlichkeiten beruhen und mit ein wenig Rücksichtnahme leicht eingehalten werden können:

Nachtruhe:
Zwischen 22 und 6 Uhr sind Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Dritte in ihrer Ruhe stören, verboten. Dazu gehören etwa laute Unterhaltungen und Gelächter im Garten, spielende Kinder auf der Strasse, unnötiges Hin- und Herfahren mit Motorfahrzeugen.

Aktivzeiten:
Am frühen Morgen, über Mittag sowie am Abend hat die Bevölkerung Anspruch auf Ruhe. Andererseits sieht das Polizeireglement Zeiten vor, in denen lärmige Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen oder Spielen im Freien ausdrücklich gestattet sind. Lärmige Arbeiten sind zulässig: werktags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr; samstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 18 Uhr. Das Gewerbe darf nach der Mittagspause bereits ab 13 Uhr wieder an die Arbeit gehen. Spielen im Freien ist – wenn nicht vor Ort anders geregelt – von 8 bis 22 Uhr durchgehend gestattet.

Musik:
Geräte zur Tonwiedergabe dürfen jederzeit nur auf Zimmerlautstärke gestellt werden. Die Nachbarn dürfen sich nicht gestört fühlen.

Was tun, wenn ich mich durch Lärm gestört fühle?


1. Suchen Sie in allen Fällen zuerst das konstruktive Gespräch mit dem Verursacher des Lärms. Probieren Sie, das Problem gütlich zu lösen.


2. Wird die Lärmbelästigung nicht erträglicher oder sehen Sie sich ausserstande, das Gespräch zu suchen, machen Sie Meldung bei der Polizei (117).


3. Sagen Sie der Polizei ausdrücklich, dass Sie sich durch den Lärm gestört fühlen. Wenn die Lärmbelästigungen innerhalb der Nachtruhe oder der Ruhezeiten erfolgt, wird die Polizei den Sachverhalt kontrollieren kommen. Zu laute Musik kann immer gemeldet werden.


Das Polizeireglement können Sie Übrigens auf der Oberwiler Homepage abrufen, und zwar unter www.oberwil.ch / Verwaltung / Reglemente.

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