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Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz in Kraft

11. September 2018

An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 wurde das neue Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz genehmigt. Die kommunale Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Die Finanz- und Kirchendirektion hat mit Verfügung vom 17. August 2018 das Reglement genehmigt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, das Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz per 1. September 2018 in Kraft zu setzen.

Das neue Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz kann über die Homepage der Gemeinde (www.oberwil.ch) unter Verwaltung/Reglemente oder aber am Empfang der Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 24 bezogen werden.