Kopfzeile

Inhalt

Abstimmungsunterlagen, briefliche Stimmabgabe

13. September 2018

Die Gemeinde erinnert daran, dass bei brieflicher Stimmabgabe die Unterlagen bis am Freitag, 22. September auf der Gemeindeverwaltung sein müssen. Da die Unterlagen per B-Post befördert werden, müssen diese spätestens am Dienstag auf der Post sein.

Selbstverständlich können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung auch persönlich bis am Samstag eingeworfen werden.