Abstimmungsunterlagen, briefliche Stimmabgabe
Die Gemeinde erinnert daran, dass bei brieflicher Stimmabgabe die Unterlagen bis am Freitag, 22. September auf der Gemeindeverwaltung sein müssen. Da die Unterlagen per B-Post befördert werden, müssen diese spätestens am Dienstag auf der Post sein.
Selbstverständlich können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung auch persönlich bis am Samstag eingeworfen werden.