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Info-Bulletin des Gemeinderates

28. Oktober 2018

Nachfolgend informiert der Gemeinderat kurz über die wichtigsten laufenden Geschäfte. Dieses Info-Bulletin erscheint regelmässig jeweils vierteljährlich.

Neubau Gemeindeverwaltung

Nach dem Ja der Gemeindeversammlung am 14. Dezember 2017 zum Planungskredit von 450‘000 Franken für den Wettbewerb und das Vorprojekt für den Neubau der Gemeindeverwaltung erfolgte am 11. Januar 2018 die öffentliche Ausschreibung zur Teilnahme am Wettbewerb. In der Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12. März 2018 auf einstimmige Empfehlung der Jury aus 51 Bewerbungen zwölf Teams für die Teilnahme ausgewählt. Alle Teams haben die Einladung angenommen und am 11. Juni 2018 ihre Projekte eingereicht. Aus diesem Wettbewerb ist das Büro Bertrand, Göhler, Möhring (BGM) Architekten GmbH, Basel als Sieger hervorgegangen. Der Gemeinderat hat danach entschieden, mit dem Architekturbüro BGM das Vorprojekt zu realisieren. Um die Öffentlichkeit umfassend über den Wettbewerb zu informieren, initiierte der Gemeinderat eine Ausstellung zum Wettbewerb. Die Ausstellung im Pavillon an der Talstrasse 65 in Oberwil zeigte alle Arbeiten der zwölf Architekturteams, die am Wettbewerb teilgenommen haben. Im Rahmen von vier erfreulich gut besuchten Führungen präsentierten Jurymitglieder der interessierten Öffentlichkeit im August jeweils die besten Arbeiten des Architekturwettbewerbs im Detail und zeigten auf, warum in der Summe aller Kriterien das Projekt von BGM Architekten das beste ist. Derzeit laufen die Arbeiten am Vorprojekt. Geplant ist, an der Gemeindeversammlung vom 11. April 2019 einen Kreditantrag für die Realisierung des Gemeindeverwaltungs-Neubaus vorzulegen.

Zonenvorschriften Landschaft, Beschwerde

Die Gemeindeversammlung hat am 15. Dezember 2016 die Revision der Zonenvorschriften Landschaft beschlossen. Während der anschliessenden öffentlichen Planauflage sind gegen die Änderung der Zonenvorschriften Einsprachen eingereicht worden. Der Gemeinderat hat daraufhin dem Regierungsrat beantragt, die Einsprachen abzuweisen und die gemäss Gemeindeversammlung beschlossenen Zonenvorschriften zu genehmigen.

An der Sitzung vom 5. Juni 2018 hat der Regierungsrat die Zonenvorschriften mit Ausnahmen und Auflagen genehmigt. Die Einsprachen sind mehrheitlich als unbegründet abgewiesen und teilweise gutgeheissen worden. Die einzige Ausnahme der Genehmigung betrifft die Spezialzone Neuhof, in welcher Wohnbauten für die Betriebsleiterfamilie und für das betriebsnotwendige Personal nicht bewilligt wurden.

Der Gemeinderat wird zudem aufgefordert, im Vorranggebiet Landschaft gemäss dem kantonalen Richtplan spezielle Schutzzonen zu erlassen sowie die Naturschutzzonen mit verbindlicheren Schutzbestimmungen sicherzustellen.

Der Gemeinderat erachtet die Ausnahme zur Spezialzone Neuhof und die meisten Auflagen des Regierungsrates als nicht angemessen. Nach einer vertieften rechtlichen Abklärung hat er in seiner Sitzung vom 13. August 2018 entschieden, beim Kantonsgericht Beschwerde dagegen einzureichen. Gemäss Bundesrecht sind die Gemeinden Planungsträger der Ortsplanung wie zum Beispiel den Zonenvorschriften Landschaft. Ebenso schreibt der Bund den Kantonen vor, den Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgabe den nötigen Ermessensspielraum zu lassen. Dabei hat die Gemeinde den kantonalen Richtplan zu berücksichtigen. Dieser ist jedoch von Natur her nicht parzellenscharf, und es obliegt der Gemeinde, die detaillierte Festlegung in den eigenen Zonenvorschriften vorzunehmen. Der Gemeinderat wurde dieser Aufgabe mit einer sorgfältigen Abwägung aller Ansprüche an die Landschaft gerecht. Er begründet darum seine Beschwerde damit, dass der Regierungsrat die der Gemeinde zustehende Autonomie nicht respektiert und mit der Ausnahme und den Auflagen ihr den nötigen Ermessensspielraum verweigert.

InterGGA

An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 hätte die Erheblichkeit des selbständigen Antrags gemäss § 68 Gemeindegesetz vom 12. Dezember 2017 betreffend Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner geklärt werden sollen. Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde wurde das Geschäft in der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 abgesetzt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat unterdessen die Beschwerde gegen die Verfügung des Gemeinderates betreffend Zulässigkeit des Antrages teilweise gutgeheissen. Weil der Antragsteller Beschwerde ans Kantonsgericht erhoben hat, kann der Antrag bis auf weiteres nicht an der Gemeindeversammlung behandelt werden.

Gemeinderat