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Info-Bulletin des Gemeinderates

29. Juni 2019

Nachfolgend informiert der Gemeinderat kurz über die wichtigsten laufenden Geschäfte. Dieses Info-Bulletin erscheint regelmässig jeweils vierteljährlich.

Projekt Sanierung Schmiedengasse

Die Schmiedengasse weist heute diverse Mängel auf und entspricht nicht mehr dem Standard. Ausserdem müssen die unter der Strasse liegenden Werkleitungen dringend saniert werden. Die Kanalisation in der Kreuzung Baumgartenweg/Schmiedengasse ist derzeit zu klein dimensioniert.

Aus den oben genannten Gründen initiierte der Gemeinderat das Projekt Sanierung Schmiedengasse. Dieses sieht vor, dass die Schmiedengasse in eine Begegnungszone mit Tempo 20 umgestaltet wird. Bei Ein- und Ausfahrten in die neue Begegnungszone wird zusätzlich zur Signalisation eine Pflästerung erstellt. Diese Massnahme ist mit dem Denkmalschutz abgesprochen und wird von diesem begrüsst, da sie das Ortsbild der Kernzone unterstreicht.

Mitte Mai informierte der Gemeinderat die Anwohnenden über die geplanten Massnahmen. Diese stiessen auf guten Anklang. Im Zuge der Sanierung Schmiedengasse werden sämtliche unterirdischen Leitungen erneuert. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Etappen. Der Start der ersten Etappe erfolgt Ende des dritten Quartals 2019 und dauert bis Mitte 2020.

Provisorium Kindergarten Talstrasse

Aktuell werden in der Gemeinde Oberwil zehn Kindergartenklassen geführt. Aufgrund der Zunahme der Kindergartenkinder für das kommende Schuljahr 2019/2020 muss eine zusätzliche Kindergartenklasse gebildet werden. Dies zog die Evaluation eines geeigneten Standortes für diese elfte Kindergartenklasse nach sich. Nach sorgfältiger Prüfung der möglichen Standorte entschied sich der Gemeinderat nach Rücksprache mit der Schulleitung für den aktuell leerstehenden Pavillon an der Talstrasse 65.

Die Räumlichkeiten mit zwei grossen Schulzimmern, Eingangsfoyer, drei getrennten Toilettenanlagen und einem Lehrer/innenbüro sowie einem direkt angegliederten Aussenraum erfüllen das geforderte Raumprogramm ohne zusätzliche Massnahmen.

Die nötigen baulichen Anpassungsarbeiten werden vor dem Hintergrund, dass diese Räumlichkeiten voraussichtlich für zwei Jahre genutzt werden, in einem ökonomisch sinnvollen Rahmen erfolgen.

Gemeinderat