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Fasnachtsordnung 2020

12. Februar 2020

Wie jedes Jahr wird auch 2020 in Oberwil die Fasnacht durchgeführt. Gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen erlässt der Gemeinderat die nachfolgende Fasnachtsordnung. Zu den Fasnachtstagen zählen:

  • Donnerstag, 20. Februar 2020 (Fasnachtseinläuten)
  • Sonntag, 23. Februar 2020 (Strassenumzug)
  • Montag, 24. Februar 2020 (Kinderfasnacht)
  • Dienstag, 25. Februar 2020 (Schnitzelbänggobe)
  • Samstag, 29. Februar 2020 (Cherusball)
  • Sonntag, 1. März 2020 (Fasnachtsfeuer)

An diesen Tagen braucht es für öffentliche Fasnachtsveranstaltungen keine Bewilligung für Gelegenheitswirtschaftspatente und Freinächte. Zudem dürfen Veranstaltungen mit und ohne verstärktem Schall bis 93 dB(A) auch im Aussenbereich durchgeführt werden. Vier Wochen vor der Basler Fasnacht sind Marschübungen mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten ausserhalb des Siedlungsgebietes von Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 20 Uhr sowie am Sonntag von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18 Uhr gestattet. An den drei der Basler Fasnacht folgenden und festgelegten «Bummelsonntagen» ist das Musizieren mit Fasnachtsinstrumenten im Siedlungsgebiet von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18 Uhr erlaubt.

Der Gemeinderat wünscht allen Oberwiler Einwohnerinnen und Einwohnern eine schöne Fasnacht.