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Abfallentsorgung in ausserordentlicher Lage wegen Corona-Virus

24. März 2020

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bundesrat für die Schweiz eine ausserordentliche Lage bis mindestens 19. April 2020 beschlossen. Das Bundesamt für Umwelt erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen Situation als unbedingt notwendig, da auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. Unter Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden.

Kommunale Abfallsammlungen
Die kommunalen Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten sollen weiterhin gewährleistet werden. Es gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in separaten Plastiksäckchen gesammelt werden. Diese werden ohne Zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.

  • Danach wird dieser Abfall in die normalen Kehrichtsäcke getan, zusammengebunden und wie üblich als Hauskehricht entsorgt.

  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll auf die Abfalltrennung verzichtet werden. Das heisst, auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. werden mit dem normalen Kehricht entsorgt. (Ausschliessen einer Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden. Das entsprechende Material ist mit dem Kehricht zu entsorgen.

Kommunale Sammelstellen
Die öffentlichen Sammelstellen sollen weiterhin betrieben werden. Es gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung werden möglichst zuhause gelagert.

  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

  • Die allgemein geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln für die Bevölkerung (Abstand halten etc.) sind einzuhalten.

Im Falle einer Verschärfung der Anordnungen des Bundes werden diese Empfehlungen neu beurteilt.