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Coronavirus: Umgang mit gesprochenen Förderbeiträgen im Leistungsbereich Kultur, Freizeit, Sport

24. April 2020

Aufgrund der durch den Bundesrat infolge des Coronavirus ausgerufenen Notlage und den dadurch verordneten weitergehenden Massnahmen bleiben unter anderem alle Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe vorerst bis auf weiteres geschlossen. Zudem sind alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 5 Personen bis mindestens 7. Juni 2020 verboten. Sämtliche Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind ebenfalls weiterhin untersagt.

Die Gemeinde leistet im Bereich Kultur, Freizeit, Sport unter anderem Unterstützungsleistungen an Oberwiler Organisationen durch einmalige und jährlich wiederkehrende finanzielle Beiträge oder auch Infrastrukturleistungen für Vereine und für Anlässe. Diese Leistungen sind im Budget 2020 der Gemeinde enthalten. Weiter bestehen Leistungsvereinbarungen sowie schriftliche Abmachungen mit einzelnen Organisationen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6. April 2020 entschieden, wie mit bereits erbrachten Förderbeiträgen an Organisationen umzugehen ist, wo die Gegenleistung infolge der aktuellen Coronavirus-Situation nicht erbracht werden kann (z.B. Durchführung von Anlässen oder Aufführungen). In Anlehnung an die gemeinderätliche Strategie Oberwil 2030 ist der Umgang mit den gesprochenen Unterstützungsleistungen wie folgt geregelt:

  • Die von der Gemeinde an die Oberwiler Organisationen bereits ausbezahlten Unterstützungsleistungen bleiben grundsätzlich bestehen.
  • Wegen Coronavirus definitiv abgesagte Veranstaltungen:
    Die betroffenen Organisationen werden aufgefordert, die Schlussabrechnung der abgesagten Veranstaltung einzureichen, in welcher bereits angefallene Ausgaben dargelegt werden. Diese ist bis spätestens 31. Dezember 2020 an die Fachabteilung Anlässe, Vereine, Freizeit zu senden. Die Verwaltung behält sich vor, Förderbeiträge aufgrund der Schlussrechnung anteilsmässig und angemessen zu kürzen.
  • Wegen Coronavirus verschobene Veranstaltungen:
    Bei verschobenen Veranstaltungen bleiben die Beitragszahlungen grundsätzlich bestehen, sofern diese Veranstaltungen im 2020 auch durchgeführt werden.
  • Wo eine Leistungsvereinbarung mit einer Organisation besteht, bleibt die finanzielle Unterstützung weiterhin in der vereinbarten Höhe bestehen.

Die Oberwiler Organisationen erhalten die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde unabhängig von den Richtlinien für zusätzliche Finanzhilfe für Kulturvereine im Laienbereich des Bundes. Weitere Informationen über die Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturvereine finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft (www.baselland.ch) oder für den Freizeit- und Sportbereich via den Swisslos-Fonds Basel-Landschaft.

Gemeinderat