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Lockerung der Corona-Massnahmen – Nutzung Sportanlagen und Hallenbad

13. Mai 2020

Bedingt durch die vom Bundesrat gelockerten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind seit dem 11. Mai 2020 wieder folgende sportlichen Aktivitäten erlaubt:

  • Sportaktivitäten im Breitensport ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu fünf Personen (einschliesslich Coach, Trainer, Aufsichtsperson), inklusive Benutzung der erforderlichen Sportanlagen und -betriebe. Die vorliegenden Schutzkonzepte sind einzuhalten.

  • Trainings von Leistungssportlern, die Angehörige des Kaders eines nationalen Sportverbands sind, oder von Sportlern in Gruppen bis zu fünf Personen (einschliesslich Coach, Trainer, Aufsichtsperson) oder von beständigen Wettkampfteams (Leistungs- und Spitzensport). Es liegen Schutzkonzepte vor. Diese müssen eingehalten werden.

  • Trainings mit Körperkontakt von Teammitgliedern, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören (Leistungs- und Spitzensport). Unter Beachtung eines Schutzkonzeptes werden strenge Hygieneregeln befolgt.

Da die Massnahmen vom Bund schneller gelockert wurden, als ursprünglich angedacht, steht die Gemeinde nun vor der Herausforderung, den Betrieb der Sportanlagen und des Hallenbads unter Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen möglichst schnell sicherzustellen.

 

Sportanlagen

Im Rahmen der Lockerung der Schutzmassnahmen im Breitensport stehen die Sportanlagen wie Sporthallen in den Schulhäusern Thomasgarten und Wehrlin und die Fussballfelder wieder zur Nutzung frei. Das Beachvolleyball-Feld bleibt vorläufig noch gesperrt.

Die Abteilung Bauten und Planung gewährleistet die Sicherstellung der Hygiene- und Reinigungsmassnahmen auf allen Sportanlagen entsprechend den Vorgaben des BAG und BASPO und gemäss dem Konzept von Swiss Olympics.

Damit die Vorgaben hinsichtlich Hygiene, Social-Distancing und Gesundheitsschutz sichergestellt sind, bleiben die Garderoben und Nasszonen in diesen Anlagen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch bis auf weiteres geschlossen. Die Toilettenanlagen können unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln selbstverständlich genutzt werden.

Reservationen für die Anlagen laufen, wie gewohnt, zentral über das Sekretariat der Abteilung Bauten und Planung.

 

Hallenbad

Derzeit wird ein Schutzkonzept erarbeitet, welches die Nutzung der Anlage durch die verschiedenen Vereine und Schwimmschulen wie auch durch die Öffentlichkeit regelt. Bei den ersten beiden Nutzergruppen kommt dieses in Ergänzung der jeweils eigenen Schutzkonzepte zur Anwendung.

Es werden alle erforderlichen Massnahmen getroffen, damit in der Anlage selbst die geltenden Hygieneregeln und das Social-Distancing sichergestellt sind. Dem Schutz der Nutzer wie auch der Mitarbeitenden wird höchste Priorität eingeräumt. Damit sich die verschiedenen Nutzergruppen untereinander nicht begegnen, werden die Öffnungszeiten des Hallenbads und der Belegungsplan der Badmeister für die kommenden Wochen entsprechend angepasst.

In einer ersten Phase wird das Hallenbad lediglich einzelnen Vereinen zur Verfügung gestellt und die Nutzung nach und nach ausgeweitet. So lässt sich eine kontinuierliche Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen gewährleisten und notwendige Anpassungen können vorgenommen werden. Die Gemeinde bemüht sich, dass schnellstmöglich eine für alle annehmbare Lösung gefunden wird.

Es gilt noch zu ergänzen, dass durch den coronabedingten Betriebsunterbruch auch die technischen Anlagen wieder hochgefahren werden müssen, da diese in den letzten Wochen nur auf dem absolut notwendigen Minimum betrieben wurden.

Die Gemeinde bittet um Kenntnisnahme und dankt für Ihr Verständnis.