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Reduzierte Wiedereröffnung des Hallenbads für die Öffentlichkeit

22. Mai 2020

Ab Freitag, 29. Mai 2020, steht das Hallenbad der Öffentlichkeit wieder für den Schwimmsport zur Verfügung – wenn auch vorerst in stark reduziertem Umfang. Denn es gilt, die Vorgaben vom Bund einzuhalten und der Sicherheit von Badegästen wie auch Personal oberste Priorität einzuräumen. Dies wird mittels entsprechendem Schutzkonzept sichergestellt.

Am Freitagnachmittag, Samstag und Sonntag bestehen Zeitfenster von jeweils eineinhalb Stunden, in denen vier Schwimmer das Hallenbad nutzen dürfen (eine Person pro Bahn). Das Nichtschwimmerbecken und die Sprunggrube stehen nicht zur Verfügung. Zwischen den einzelnen Blöcken gibt es jeweils ein halbstündiges Zeitfenster, in dem die Bademeister die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchführen können.

Es stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:

  • Freitag: 12.00 bis 13.30 Uhr, 14.00 bis 15.30 Uhr, 16.00 bis 17.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 bis 11.30 Uhr, 12.00 bis 13.30 Uhr, 14.00 bis 15.30 Uhr, 16.00 bis 17.30 Uhr
  • Sonntag: 10.00 bis 11.30 Uhr, 12.00 bis 13.30 Uhr, 14.00 bis 15.30 Uhr

Zwingend notwendig ist eine telefonische Voranmeldung (Tel. 061 405 42 85). So kann vermieden werden, dass Badegäste umsonst „anrennen“ und weggewiesen werden müssen. Für das Anmelden stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils zwischen 17.30-19.30 Uhr.

Es werden nur Anmeldungen für das anstehende Wochenende entgegengenommen. Denn bei dem doch sehr eingeschränkten Angebot sollen möglichst viele verschiedene Personen die Möglichkeit erhalten, das Bad zu nutzen.

Das Einhalten der vor Ort ausgeschilderten Weisungen sowie der allgemein geltenden Regeln bezüglich Hygiene, Social-Distancing etc. sind eine Selbstverständlichkeit. Personen, die einer Risikogruppe angehören, empfehlen wir, vom Besuch des Hallenbads abzusehen. Grundsätzlich gilt, dass die Benutzung des Hallenbades auf eigenes Risiko erfolgt.

Die Regelungen können jederzeit aufgrund von neuen Beschlüssen des Bundesrates angepasst werden.

Wir wünschen trotz der starken Einschränkungen viel Spass beim Schwimmen und danken für Ihr Verständnis.