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Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2020 auf dem Wehrlinplatz

10. Juni 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Oberwiler Gemeinderat vor längerer Zeit entschieden, die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 18. Juni 2020, 20 Uhr im Freien durchzuführen. Die Gemeindeversammlung findet bei jeder Witterung draussen auf dem Wehrlinplatz statt, und zwar unter Einhaltung des dafür konzipierten Schutzkonzeptes gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Warum führt die Gemeinde Oberwil in diesen Zeiten überhaupt eine Gemeindeversammlung durch? In Oberwil soll bekanntlich ein neues Gemeindehaus entstehen. Damit das Baugesuch eingereicht werden kann, muss vorgängig das Geschäft Mutation des Lärmempfindlichkeitsstufenplans behandelt werden. Kann die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe nicht demnächst beschlossen werden, käme es zu einer Verzögerung des Projekts, was erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Laut Beschluss des Regierungsrats vom 28. April 2020 müssen Gemeinden, welche bis Ende Juni 2020 eine Gemeindeversammlung durchführen, zudem auch die Jahresrechnung vorlegen. Die Jahresrechnung 2019 wird demzufolge ebenfalls traktandiert.

Traktanden

  • Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2019
  • Jahresrechnung 2019
  • Mutation Lärmempfindlichkeitsstufenplan Parzelle Nr. 372
  • Informationen aus dem Gemeinderat
  • Diverses

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2019 sowie weitere Unterlagen zu den traktandierten Geschäften können Sie während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung einsehen bzw. beziehen (Telefon 061 405 44 44, Nadine Künzler oder Angela Furrer). Zudem sind diese auf der Homepage www.oberwil.ch unter Gemeindeversammlung als Download vorhanden.

Aus organisatorischen Gründen (Einhaltung des BAG-Schutzkonzepts) empfiehlt die Gemeinde den Stimmberechtigten, frühzeitig auf dem Wehrlinplatz einzutreffen. Im Anschluss an die Versammlung findet aufgrund der aktuellen Situation ausnahmsweise kein Apéro statt. Die Gemeinde dankt allen an der Gemeindeversammlung teilnehmenden Stimmberechtigten fürs Verständnis und fürs Einhalten der Schutzbestimmungen.