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Neuwahl der Sozialhilfebehörde

24. Juni 2020

Die aktuelle Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet am 31. Dezember 2020. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen ordnet der Gemeinderat deshalb eine Urnenwahl für die Neuwahl der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 an. Gestützt auf die Empfehlung der Landeskanzlei findet die Urnenwahl am 27. September 2020 statt.

Die Sozialhilfebehörde wird im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil. Eine Stille Wahl ist möglich. Wahlvorschläge können bis Montag, 10. August 2020, 17 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 24 abgegeben werden. Entsprechende Formulare können bei der Gemeindeverwaltung oder über die Homepage (www.oberwil.ch unter Verwaltung/Online-Schalter mit Stichwort Wahlen) bezogen werden.

Eine allfällige Nachwahl für nicht gewählte Behördenmitglieder findet am 29. November 2020 statt. Die Wahlvorschläge für die Nachwahl sind bis zum Montag, 5. Oktober 2020, 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.