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Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes

29. Juli 2020

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verfügt der Oberwiler Gemeinderat per sofort und bis auf Widerruf die nachfolgenden Massnahmen:

Es ist verboten, im Wald, in Waldlichtungen, an Waldrändern oder auf dem offenen Feld Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten sowie andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Im Hinblick auf den Nationalfeiertag ist das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern ausserhalb des Siedlungsgebiets generell verboten. Ebenfalls verboten ist das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, welche durch Feuer angetrieben werden. Auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt, dass keine Höhenfeuer entfacht werden dürfen. Die offizielle Nationalfeier der Gemeinde auf dem Wehrlinplatz wurde im Zusammenhang mit Covid-19 bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgesagt.

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung zudem zum sorgfältigen Umgang beim Grillieren im Siedlungsgebiet auf. Aus Sicht des Gemeinderates wäre es lohnenswert, wenn die Oberwiler Einwohnerinnen und Einwohner von sich aus auf das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern, insbesondere von Raketen und Luftheulern, verzichten würden. Funken und glühende Rückstände können auch im Siedlungsgebiet leicht Brände entfachen und grossen Schaden anrichten. Dankbar für eine Nationalfeier mit weniger Lärm wären neben der Nachbarschaft und der Umwelt auch die Haus- und Wildtiere.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das verantwortungs- und rücksichtsvolle Verhalten und wünscht weiterhin schöne Sommertage.

Gemeinderat