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| Kommunaler Richtplan |
Einträge: 14 |
Letzter Eintrag: 26.09.11 16:54 |
Der Gemeinderat hat sich mit seinen „Legislaturzielen 2008 – 2012“ vorgenommen, mit einem Richtplan die zukünftige räumliche Entwicklung unserer Gemeinde in einem grösseren Zusammenhang festzulegen. Dazu hat er im Frühling 2010 eine interne Projektorganisation bereit gestellt und ein externes Planungsbüro beauftragt, die Gemeinde bei der Bearbeitung dieses anspruchsvollen Projekts zu unterstützen. Was soll denn mit einem kommunalen Richtplan erreicht werden? Die Bevölkerung von Oberwil hat in den letzten 30 Jahren von 7‘646 auf ca. 10'400 Personen zugenommen. Die damals insgesamt als Baugebiet bezeichnete Fläche sowie die seither umgezonten Parzellen (insbesondere das Bertschenacker-Gebiet) sind heute weitgehend überbaut. Nicht nur haben die zusätzlichen ca. 2‘900 Einwohner neuen Wohnraum beansprucht, auch die Raumbedürfnisse pro Person haben massiv zugenommen. So wohnten im Jahre 1980 durchschnittlich 2,8 Personen in einem Haushalt, heute liegt diese Zahl bei knapp 2,0 Personen. Jeder Einwohner beansprucht dementsprechend heute ca. 30 % mehr Wohnraum als vor 30 Jahren. Neue Ansprüche und Anforderungen sind auf die Gemeinde zugekommen, für die Raum zur Verfügung gestellt werden musste. Um die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde – auch im räumlichen Sinne – steuern zu können, müssen Leitplanken errichtet werden. Es ist klar, dass eine massive Ausweitung des Siedlungsgebiets durch Umnutzungen von Landwirtschafts- und Naherholungsgebiet keine Lösung ist, um ein zukünftiges, erträgliches Wachstum zu ermöglichen und neue Infrastrukturprojekte zu realisieren. Mit dem kommunalen Richtplan will der Gemeinderat im Sinne einer Gesamtbetrachtung festlegen, ob z.B. Grundstücke, die für „öffentliche Werke und Anlagen“ zur Verfügung stehen, besser für die Bedürfnisse der Einwohner unserer Gemeinde (unter anderem für die Erstellung von attraktivem Wohnraum) genutzt werden könnten. Aber auch, wo Platz für Sport und Freizeitaktivitäten bereit gestellt werden soll. Mit dem Richtplan soll aufgezeigt werden, wie der bestehende und zukünftige Verkehr am besten bewältigt werden kann und ob neue Verkehrsflächen zu erschliessen sind. Ebenso sollen Rahmenbedingungen für den Erhalt einer naturgerechten Landschaft, sowie des Naherholungsgebiets, festgelegt werden. Der Richtplan hat keine unmittelbare Wirkung für Grundeigentümer. Er ändert nichts am bestehenden Recht, wie zum Beispiel den Zonenrichtlinien unserer Gemeinde. Für die Behörden ist er jedoch in dem Sinne verbindlich, dass die im Richtplan festgelegten Vorgaben bei der Planung der Entwicklung der Gemeinde eingehalten werden müssen. Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung: Max Furrer, Gemeinderat 061 401 25 45 Felix Keller, Leiter Abt. Bau 061 405 42 56 Der Gemeinderat
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