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Hundekot darf im normalen Abfallbehälter landen

1. September 2011
Die schöne Landschaft rund um Oberwil lädt zum Spazieren und Wandern ein. Auch Hunde erfreuen sich an den grossen Auslaufmöglichkeiten in unserer Gemeinde. Ein Ärgernis sind dabei immer wieder Hundekot-Haufen, die aus Bequemlichkeit oder Unwissen liegen gelassen werden.

Gerne weist die Gemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Freunds nicht zwingend in den grünen Robidog-Kästen entsorgt werden muss. Hundekot darf in alle öffentlichen Papierkörbe geworfen werden. Einige Abfallbehälter sind sogar mit einem Säckchenspender ausgerüstet oder einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Dank dieser Möglichkeit stehen den Hundebesitzerinnen und -besitzer in Oberwil 60 Behälter zur Verfügung, in denen sie den Hundekot – natürlich sauber im Säcklein verpackt – entsorgen können.

Liegen gelassener Kot kann schwerwiegende Folgen nach sich tragen. Wenn landwirtschaftliche Nutztiere mit Kot verunreinigte Nahrung fressen, können sie erhebliche gesundheitliche Schäden erleiden. Dies war mitunter ein Grund für die Einführung von Robidog-Kästen. Des Weiteren behindern die stinkenden Haufen die Mitarbeiter des Werkhofs bei der Pflege von Böschungen und beim Unterhalt von Strassen und Wegen.
Abfalleimer mit Robidog-Hinweis
Abfalleimer können auch als Robidog-Kasten verwendet werden. Hier beim Güggelchrüz können die Hundebesitzerinnen und -besitzer zusätzlich auch noch Kot-Säckchen beziehen.