Kopfzeile

Inhalt

Aus der Gemeindekommission

21. September 2011
Neue Protokollführerin
An ihrer Sitzung vom 5. September 2011 hat die Gemeindekommission eine neue Protokollführerin gewählt. Dies ist Sibylle Stoller, die nun für das Protokoll der Sitzungen der Gemeindekommission verantwortlich ist. Die Gemeinde Oberwil wünscht Sibylle Stoller viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe.

Wahlprozedere

Bezüglich Wahlprozedere für die Gemeindekommission wurde im vergangenen Bibo nicht korrekt informiert. Denn im Falle, dass kein Nachrückender auf der entsprechenden Liste die Wahl annimmt, kommt es zu einer Ergänzungswahl, und nicht zu einer Nachwahl, wie die Gemeindeverwaltung fälschlicherweise berichtet hat.

Was ist der Unterschied?
  • Zu einer Nachwahl kommt es, wenn beim Mehrheits-Wahlverfahren (Majorz) im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr erreicht. Bei der Nachwahl, dem zweiten Wahlgang also, zählt dann das relative Mehr. Dies kann etwa bei der Wahl des Gemeindepräsidiums der Fall sein.
  • Zu einer Ergänzungswahl kommt es, wenn beim Verhältnis-Wahlverfahren (Proporz mit Parteilisten) kein Nachrückender bereit steht, um einen während der Amtsperiode frei gewordenen Sitz zu besetzen. In diesem Fall haben die Unterzeichner der betroffenen Liste das Recht, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser bedarf der schriftlichen Zustimmung von mindestens zehn Unterzeichnern der Liste.