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Vergütungs- und Verzugszins für 2012 festgelegt

9. Dezember 2011
Der Gemeinderat hat den Vergütungs- sowie den Verzugszins für die Gemeindesteuern für das Jahr 2012 wie folgt festgelegt:

Vergütungszins:1,25%
Verzugszins:4,75%
 


Die Zinssätze entsprechenden denjenigen des vergangenen Jahres. Der Vergütungszins der Gemeinde liegt bewusst höher als jener des Kantons. Damit besteht für die Oberwiler Einwohnerin¬nen und Einwohner der Anreiz, die Gemeindesteuern vor den Staatssteuern zu bezahlen.

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten somit ab dem 1. Januar 2012 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2012) bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 1,25 Prozent. Steuerzahlende, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer oder definitiver Steuerrechnung nicht bis zur Fälligkeit begleichen, müssen in der Regel ab 31. Oktober einen Strafzins von 4,75 Prozent bezahlen. Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.