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Planungszone Gewerbegebiet Oberwil / Therwil

26. Januar 2012
Ausgangslage
Das Einkaufs- und Gewerbegebiet «Mühlematt» zwischen Oberwil und Therwil hat sich über die Jahre immer mehr zu einem Zentrum für Grossverteiler und Spezialgeschäfte entwickelt. Der Coop-Megastore ist eröffnet und die Erweiterung der Migros im Mühlemattzentrum steht nun in der Bauausführung. Bereits heute sind die Erschliessungsstrassen zeitweise stark belastet und mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens muss gerechnet werden. Dabei bilden die beiden Dorfzentren Oberwil und Therwil wichtige Drehscheiben für die Abwicklung des Gesamtverkehrs.

Die Gemeinden Oberwil und Therwil haben im Jahr 2009 eine Planungsstudie in Auftrag gegeben, welche aufzeigt, wie sich die beiden Gemeinden mit ihren Gewerbe- und Wohnquartieren weiterentwickeln können. Insbesondere wurde dabei die Verkehrsproblematik aus einer überkommunalen Sichtweise analysiert.

Strategie
Die Planungsstudie macht deutlich, dass die künftige Nutzungsstruktur im Gebiet Mühlematt massgebend die Qualität der Verkehrsabwicklung im Siedlungsgebiet der Gemeinden Oberwil und Therwil prägen wird. Aufgrund der bestehenden Strukturen sind verschiedene Entwicklungsszenarien für das Gewerbegebiet erarbeitet worden.

Die Gemeinderäte von Oberwil und Therwil haben sich entschieden, das Szenario der Förderung von Arbeitsplätzen im Gewerbegebiet weiter zu verfolgen. Auf eine Ansiedlung von weiteren verkehrs- und publikumsintensiven Einrichtungen wie Fachmärkte und Grossverteiler soll verzichtet werden.

Die Kleingewerbe in den Ortskernen von Oberwil und Therwil haben eine grosse Bedeutung. Der Erhalt dieser Kleinstrukturen ist raumplanerisch sinnvoll, aufgrund der direkten Konkurrenz von Grossmärkten jedoch wirtschaftlich schwierig. Diese Konkurrenzsituation soll nicht weiter gefördert werden.

Planungszone
Im Sinne einer vorsorglichen Planung haben die Gemeinderäte von Oberwil und Therwil an der Sitzung vom 9. Januar 2012 beschlossen, eine Planungszone gemäss § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) über das Gewerbegebiet zu erlassen. Mit der Planungszone werden Baubegehren für publikumsintensive Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von über 500 Quadratmetern nicht mehr bewilligt und entsprechende Quartierplanungen nicht mehr unterstützt. Damit soll die Umsetzung der kommunalen Richtplanung gesichert werden.
Gewerbegebiet Mühlematt
Das Gewerbegebiet Mühlematt wird bei Einkaufscentern immer beliebter. Die Verkehrsachsen geraden dadurch aber an die Grenzen ihrer Kapazität.