Bottmingen und Oberwil halten Beschwerde gegen zu hohen Finanzausgleich aufrecht
Beschwerde gegen 2011 zurückgezogen
In der Zwischenzeit ist diese Teilrevision erfolgt: Der Landrat beschloss, im Finanzausgleichsgesetz per 1. Januar 2012 einen maximalen Abschöpfungssatz von 17 Prozent der Steuerkraft festzusetzen. Da der Abschöpfungssatz im Jahr 2011 unter dieser Maximalgrenze lag, ziehen die betroffenen Gemeinden die Beschwerde gegen die Finanzausgleich-Verfügung 2011 zurück.
Aufrecht erhalten wird hingegen die Beschwerde gegen die Verfügung aus dem Jahre 2010, die auch von Bottmingen und Oberwil unterstützt wird. Denn im Jahr 2010 lag der Abschöpfungssatz bei 19,9 Prozent. Damit flossen aus Sicht der Gebergemeinden 10 Millionen Franken zu viel zu den Empfängergemeinden. Die beschwerdeführenden Gemeinden machen geltend, dass im Jahr 2010 eine „Überversorgung“ der Empfängergemeinden stattgefunden hat, was gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe in die Gemeindefinanzen verstösst.
Keinen Einfluss auf Gemeindeinitiative
Die Beschwerdeverfahren beziehen sich auf die Vergangenheit und haben keine Auswirkung auf die eingereichte Gemeindeinitiative für die Revision des Finanzausgleichsgesetzes. Die Initiative, die auch von den Gemeinden Bottmingen und Oberwil unterstützt wird, hat zum Ziel, die vom Landrat beschlossene Ausgleichsregelung umfassender zu revidieren.