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Der Richtplan der Gemeinde Oberwil

15. Februar 2012
An der Gemeindeversammlung vom 28. März 2012 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Oberwiler Richtplan befinden. Dieser wurde über einen Zeitraum von beinahe drei Jahren erarbeitet und an drei Informations-Veranstaltungen im Jahr 2011 der Bevölkerung vorgestellt. Er setzt sich zusammen aus einem Paket mit strategischen Aussagen über die erwartete Entwicklung der Gemeinde, mit zwei Karten, in denen die Auswirkungen der strategischen Absichten eingetragen sind und mit Beschreibungen der für deren Verwirklichung notwendigen Massnahmen. Der Richtplan ist in drei Planungsbereiche aufgeteilt: Siedlung, Verkehr und Landschaft.

Anspruchsvolles Geschäft
Das Paket, das an der erwähnten Gemeindeversammlung beraten wird, ist zweifelsohne anspruchsvoll. Dem Gemeinderat ist es deshalb ein Anliegen, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rechtzeitig und so umfassend wie möglich über die Tragweite dieses Geschäfts zu informieren. Deshalb wird in den nächsten drei Ausgaben des BiBo je ein Planungsbereich besonders vorgestellt.

Die kommunale Richtplanung basiert auf verschiedenen gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben. Besonders von Bedeutung ist dabei das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz sowie der kantonale Richtplan, der am 8. Dezember 2010 durch den Bundesrat genehmigt wurde.

Gedanken über die Zukunft
Für den Gemeinderat ist die Tatsache, dass die Oberwiler Bevölkerung in den 15 vergangenen Jahren um 18 Prozent zugenommen hat, gleichzeitig aber nur noch knapp zwei Personen pro Haushalt leben (gegenüber 2,4 vor 15 Jahren) Anlass genug, sich über die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Gedanken zu machen. Insbesondere auch, weil daraus zu schliessen ist, dass die Baulandreserven im gleichen Zeitraum zu einem wesentlichen Teil aufgebraucht wurden.

Im nächsten BiBo werden die wichtigsten Strategien für den im Bereich „Siedlung“ behandelt werden.