Der Richtplan der Gemeinde Oberwil
Anspruchsvolles Geschäft
Das Paket, das an der erwähnten Gemeindeversammlung beraten wird, ist zweifelsohne anspruchsvoll. Dem Gemeinderat ist es deshalb ein Anliegen, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rechtzeitig und so umfassend wie möglich über die Tragweite dieses Geschäfts zu informieren. Deshalb wird in den nächsten drei Ausgaben des BiBo je ein Planungsbereich besonders vorgestellt.
Die kommunale Richtplanung basiert auf verschiedenen gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben. Besonders von Bedeutung ist dabei das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz sowie der kantonale Richtplan, der am 8. Dezember 2010 durch den Bundesrat genehmigt wurde.
Gedanken über die Zukunft
Für den Gemeinderat ist die Tatsache, dass die Oberwiler Bevölkerung in den 15 vergangenen Jahren um 18 Prozent zugenommen hat, gleichzeitig aber nur noch knapp zwei Personen pro Haushalt leben (gegenüber 2,4 vor 15 Jahren) Anlass genug, sich über die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Gedanken zu machen. Insbesondere auch, weil daraus zu schliessen ist, dass die Baulandreserven im gleichen Zeitraum zu einem wesentlichen Teil aufgebraucht wurden.
Im nächsten BiBo werden die wichtigsten Strategien für den im Bereich „Siedlung“ behandelt werden.