Kopfzeile

Inhalt

Lärm vermeiden, wo immer es geht

10. Juli 2012
Wir leben in einer lärmigen Welt. Dies schlägt auf die Gesundheit. Deshalb heisst es auch im Oberwiler Polizeireglement, dass es „zu den vordringlichsten Pflichten der Bevölkerung“ gehört, Lärm zu vermeiden. Dies ist manchmal schwieriger, des Öfteren aber durchaus möglich – vor allem während des Sommers, wenn sich die Abende weit in die Nacht hineinziehen.

Der gemütliche Grillabend im Garten kann schnell einmal zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit ausarten. Und nicht darum, weil der Nachbar einem „z Leid läbe“ will, sondern weil auch die beste Musik und die angeregteste Unterhaltung auf der anderen Seite des Gartenzauns schlicht als Lärm ankommt.

Das Oberwiler Polizeireglement hält darum klare Regeln fest, die im Grunde auf Selbstverständlichkeiten beruhen und mit ein wenig Rücksichtnahme leicht eingehalten werden können:

Nachtruhe:
Zwischen 22 und 6 Uhr sind Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Dritte in ihrer Ruhe stören, verboten. Dazu gehören etwa laute Unterhaltungen und Gelächter im Garten, spielende Kinder auf der Strasse, unnötiges Hin- und Herfahren mit Motorfahrzeugen.

Ruhezeiten:
Am frühen Morgen, über Mittag sowie am Abend hat die Bevölkerung Anspruch auf Ruhe. Das Polizeireglement sieht deshalb spezielle Zeiten vor, in denen lärmige Arbeiten wie Rasenmähen ausdrücklich gestattet sind. Dies sind: werktags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr; samstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 18 Uhr. Das Gewerbe darf nach der Mittagspause bereits ab 13 Uhr wieder an die Arbeit gehen. Spielen im Freien ist von 8 bis 22 Uhr durchgehend gestattet.

Musik:
Geräte zur Tonwiedergabe dürfen jederzeit nur auf Zimmerlautstärke gestellt werden. Die Nachbarn dürfen sich dadurch nicht gestört fühlen.



Was tun, wenn ich mich durch Lärm gestört fühle?

  1. Suchen Sie in allen Fällen zuerst das konstruktive Gespräch mit dem Verursacher des Lärms. Probieren Sie, das Problem gütlich zu lösen.
  2. Wird die Lärmbelästigung nicht erträglicher, machen Sie Meldung bei der Polizei (117).
  3. Sagen Sie der Polizei ausdrücklich, dass Sie sich durch den Lärm gestört fühlen. Wenn die Lärmbelästigungen innerhalb der Nachtruhe oder der Ruhezeiten erfolgt, wird die Polizei den Sachverhalt kontrollieren kommen. Zu laute Musik kann immer gemeldet werden.