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Verkehrserhebungen in den Zubringerdienst-Zonen

16. Juli 2013
Im Februar 2012 reichten Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Quartier Vorderberg eine Petition mit über 1000 Unterschriften zum Thema „Zubringerschutzzonen“ ein. Die Petitionäre äusserten unter anderem den Wunsch, die Fahrverbote mit dem Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ zu belassen. Als Reaktion hat der Gemeinderat die Bevölkerung anfangs März 2012 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. An diesem Anlass bekräftigte der Gemeinderat seine Absicht, die umstrittenen Fahrverbote aufzuheben. Er kündigte jedoch an, vor und nach der Aufhebung Verkehrszählungen durchführen zu lassen.

Im Juni 2013 hat die Gemeinde Im Gebiet Auf der Wacht / Bienenstrasse Verkehrserhebungen vorgenommen. Diese Zählungen dienen nun als Referenzwert für eine kommende Nachzählung, nachdem die Fahrverbote mit Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ entfernt worden sind. Die entsprechenden Tafeln werden deshalb im Gebiet Auf der Wacht / Bienenstrasse bis Ende Juli abmontiert. Die Tafeln an der Grenze zur Gemeinde Bottmingen bleiben hingegen bestehen.

Im Gebiet Vorderberg konnten aufgrund der verschiedenen Baustellen im Quartier und auf der Kantonsstrasse noch kein Referenzwert ermittelt werden. Die Gemeinde wartet deshalb das Ende der Bautätigkeit ab, um danach eine erste Verkehrserhebung durchführen zu lassen. Dies wird im Herbst 2013 der Fall sein. Nach diesen Zählungen werden auch dort die Fahrverbote mit Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ entfernt, um die Vergleichszählungen durchführen zu können.

Aus rechtlicher Sicht ist das Vorgehen sowie die Kompetenz des Gemeinderates bislang von allen Instanzen (Regierungsrat und Kantonsgericht) bestätigt worden. Offen ist noch, ob das Urteil des Kantonsgerichts betreffend Nichtzulassung der beiden selbstständigen Anträge nach Paragraph 68 des Gemeindegesetzes ans Bundesgericht weitergezogen wird. Dies entscheidet sich, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.