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Neue Zuständigkeit für die Nachführung der amtlichen Vermessung ab September

3. Juli 2014
Gemäss Paragraph 172 aus dem Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches ist die Gemeinde für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig. Nachdem nun per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wird, musste auch Oberwil für dessen Nachfolge besorgt sein. Bei der Nachführung der amtlichen Vermessung handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.

Der Gemeinderat Oberwil hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2014 die Nachführung der amtlichen Vermessung an die Firma Jermann Ingenieure + Geometer AG, Arlesheim, vergeben. Diese wird ab 1. September 2014 für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig sein und als entsprechende Auskunftsstelle fungieren.