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Vorbereitungen zur Revision der Zonenvorschriften im Gebiet Mühlematt abgeschlossen

9. Oktober 2014
Seit der Ausrufung einer Planungszone über das Gebiet Mühlematt durch die beiden Gemeinden Therwil und Oberwil anfangs 2012 werden Baubegehren für publikumsintensive Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von über 500 Quadratmetern nicht mehr bewilligt und entsprechende Quartierplanungen nicht unterstützt. Damit soll unter anderem die Umsetzung der Oberwiler Richtplanung gesichert werden.

Dieses Vorgehen sollte den Planern genügend Zeit geben, um die Revision der Zonenvorschriften des Gewerbegebiets in Ruhe überarbeiten zu können. Auslöser des Prozesses war eine Verkehrsstudie. Diese zeigte den grossen Einfluss von publikumsintensiven Einrichtungen auf das Verkehrsaufkommen im Gewerbegebiet Mühlematt und in den Dorfkernen der beiden Gemeinden auf. Entsprechend arbeiten die Kommunen darauf hin, im Gewerbegebiet statt Fachmärkte und Einkaufszentren wieder vermehrt kleines und mittleres Gewerbe mit qualitativ höher stehenden Arbeitsplätzen zu fördern.

Therwil und Oberwil haben die Zeit genutzt und verfügen nun dank des Beizugs eines externen Planers über die Grundlagen für die Ausarbeitung der neuen Zonenvorschriften. Die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden aus Therwil und Oberwil wurden bereits über die Absichten der Gemeinden informiert und erhielten die Möglichkeit, sich zur Stossrichtung der neuen Zonenvorschriften zu äussern. Nun beginnen die Arbeiten an der Teilrevision des Zonenreglements und des Zonenplans. Im Zuge dieses Verfahrens werden die beiden Gemeinden eine öffentliche Mitwirkung durchführen, bis schliesslich die beiden Gemeindeversammlungen spätestens im Jahre 2016 definitiv über die Änderungen der Vorschriften in der Gewerbezone Mühlematt befinden werden.

Gemeinderäte Oberwil und Therwil