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Sirenentest vom 4. Februar 2015

23. Januar 2015
Am Mittwoch, 4. Februar 2015, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“ und auch jener des „Wasseralarms“ getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet (die Stauanlagen im Kanton Basel-Landschaft müssen gemäss dem Bundesgesetz über die Stauanlagen nicht mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sein). Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ ertönt immer erst nach dem Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich Internet unter www.sirenentest.ch.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie im Kanton Basel-Landschaft das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz bitten die Bevölkerung um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Weitere Auskünfte erteilt:

Martin Brack, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 71 13