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Traktandum InterGGA muss wegen hängiger Beschwerde verschoben werden

9. Juni 2015
An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014 hat Herr Beat Schmid einen Antrag nach § 68 des Gemeindegesetzes zum Thema InterGGA eingereicht. Der Antrag umfasst mehrere Teile. Der Gemeinderat hat die rechtliche Zulässigkeit des Antrags geprüft und dabei festgestellt, dass einige Teile des Antrags der Gemeindeversammlung nicht vorgelegt werden dürfen. Sie fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Dies wurde dem Antragssteller mittels Verfügung mitgeteilt.

Der Gemeinderat hat zum vorliegenden Antrag eine Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 erarbeitet, um das Begehren fristgerecht zur Abstimmung bringen zu können. Nach Drucklegung der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 erhielt der Gemeinderat vom Kanton mitgeteilt, dass gegen die gemeinderätliche Verfügung beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht worden ist.

Bis zum heutigen Tage steht ein Entscheid des Regierungsrates in dieser Sache aus. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Beschluss des Regierungsrates ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Damit bestehen keine Aussichten mehr darauf, dass vor dem 18. Juni 2015 ein rechtskräftiger Entscheid über die Zulässigkeit des vollständigen Antrags zur InterGGA vorliegen wird.

Anfangs dieser Woche hat der Gemeinderat Kenntnis von einer weiteren Beschwerde von Herrn Beat Schmid erhalten. Die Stimmrechtsbeschwerde bezieht sich auf die Vorlage des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung.

Aufgrund dieser Ausgangslage wird das Traktandum 5 „Antrag nach § 68 Gemeindegesetz betreffend Providerwahl im kommunalen Kabelnetz“ an der kommenden Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 von der Traktandenliste abgesetzt werden.

Der Gemeinderat bedauert, dass sich dadurch der Entscheid der Gemeindeversammlung über die Zukunft des kommunalen Kabelnetzes verzögert.