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Grillstelle Allmen –zu Fuss nach kurzer Wanderung erreichbar

14. Juli 2015
Immer wieder treffen die Oberwiler Bannwarte auf Personen, die mit ihrem Auto – oftmals auch aus Unwissen – bis zur Grillstelle Allmen fahren. Dies ist nicht erlaubt. Ab Siedlungsgrenze gilt ein allgemeines Fahrverbot. Auch wer vermeintlich gute Gründe für eine Autofahrt zur Grillstelle hat, darf das bestehende Fahrverbot nicht missachten. Die Bannwarte sind von der Gemeinde angehalten, Fehlverhalten konsequent zu büssen.

Die Grillstelle Allmen ist gut ausgestattet. Weder Grill noch Holz müssen mitgenommen werden. Zu Fuss ist die Grillstelle nach kurzer Wanderung erreichbar, so dass die Grillwaren und Getränke gut mitgetragen werden können. Für Personen, die nicht mehr so gut zu Fuss unterwegs sind, stehen alternative Grillplätze zur Verfügung.

Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis und freut sich über eine rege Benutzung der Grillstelle Allmen.