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Feuerwerk 1. August 2015

28. Juli 2015
Feuerwerk am Nationalfeiertag

Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil §5 Abs.1 nur am 31. Juli und am 1. August sowie in der Silvesternacht gestattet. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden.

Bitte nehmen Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.

Wir bitten Sie zu beachten, dass ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und sichtbaren Waldrändern zwingend eingehalten werden muss. Feuerwerke sollen nur auf festen nicht brennbaren Flächen (z. B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden.