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Anordnung eines Urnengangs für die Wahl des Gemeinderates

24. November 2015
Die aktuelle Amtsperiode des Gemeinderates endet am 30. Juni 2016. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen ordnet der Gemeinderat deshalb einen Urnengang für die Wahl des Gemeinderates an. Dieser findet am 28. Februar 2016 statt.

Der Gemeinderat wird im Majorzwahlverfahren gewählt. Eine Stille Wahl ist nicht möglich, womit sich das Einreichen von Wahlvorschlägen erübrigt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil.