Anordnung eines Urnengangs für die Wahl des Gemeinderates
Der Gemeinderat wird im Majorzwahlverfahren gewählt. Eine Stille Wahl ist nicht möglich, womit sich das Einreichen von Wahlvorschlägen erübrigt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil.