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Budget 2016 - Finanzlage präsentiert sich deutlich entspannter

1. Dezember 2015
Der Gemeinderat kann an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2015 ein positives Budget präsentieren: So erwartet die Gemeinde Oberwil im Jahr 2016 in der Leistungsrechnung einen Ertragsüberschuss von rund 750‘000 Franken. Diese positive Entwicklung ist der hohen Ausgabendisziplin des Gemeinderats und der Verwaltung sowie zu einem grossen Teil den Steuereinnahmen zu verdanken. Diese entwickelten sich deutlich besser, als im vergangenen Jahr noch abzusehen war.

Steuerfuss soll unverändert bleiben
Zur Entlastung der Gemeindefinanzen trägt der Finanzausgleich bei, der nun nach dem Entscheid des Landrats leicht sinkt. Damit schlägt sich die politische Intervention der Gebergemeinden auch im Budget der Gemeinde Oberwil nieder.

Auf der anderen Seite steigen die kantonal vorgegebenen Tarife für die Pflege in den Alters- und Pflegeheimen weiterhin an. Ausserdem führt die vom Kanton vorgesehene neue Verteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen zu einem bedeutenden Kostenschub. Hier zeigt es sich erneut, dass die Gemeindefinanzen vor allem auf der Ausgabenseite stark fremdbestimmt sind.

Das erfreuliche Budget basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 48 Prozent und den gleichen Steuersätzen und Gebühren wie bisher.

Investitions- und Finanzplanung
Im Jahr 2016 will die Gemeinde netto rund fünf Millionen Franken investieren. Darunter fallen Restzahlungen für den Bau der Schulanlage Am Marbach, die Anbindung der Langegasse an die Therwilerstrasse sowie die Sanierung der Lüftungsanlage im Hallenbad. Alle diese Ausgaben sind bereits von der Gemeindeversammlung beschlossen worden. Weiter soll die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Lampen fortgesetzt werden.

Dank den in der Tendenz höheren Steuereinnahmen sieht auch der Finanzplan besser aus als vor einem Jahr. Der Gemeinde stehen weitere grosse Aufgaben bevor, wie etwa die Sanierung der Schulanlage Thomasgarten, die Auslagerung der Sportanlagen Eisweiher und der Bau einer bedarfsgerechten Gemeindeverwaltung. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Annahmen im Finanzplan kann bis zum Ende der Finanzplanperiode trotzdem ein Teil der Fremdmittel zurückbezahlt werden.