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Hunde müssen ab 1. April an die Leine

1. April 2016
Dank der warmen Temperaturen erwachen die Frühlingsgefühle, auch bei den Wildtieren. So gilt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Schonzeit zum Schutze von trächtigen Muttertieren und Jungtieren. Während dieser Zeit müssen Hunde im Wald sowie am Waldrand zwingend an die Leine. Freilaufende Hunde lösen bei Wildtieren eine panikartige Flucht aus, an deren Folgen die Tiere verenden können. Seien Sie sich deshalb als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer bewusst, dass Sie – wie alle anderen Erholungssuchenden auch – im Wald nur Gast sind.

Selbstverständlich ist, dass allfälliger Hundekot zusammengelesen und entsorgt wird. Gerne weist die Gemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Freunds nicht zwingend in den grünen Robidog-Kästen entsorgt werden muss. Hundekot darf in alle öffentlichen Papierkörbe geworfen werden.

Vielen Dank für Ihren Respekt vor der Natur.