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Verbotenes Ablagern von Sperrgut

20. April 2016
Auch in Oberwil hält der Frühling Einzug. Der private Frühjahrsputz läuft auf Hochtouren. Eigentlich eine feine Sache – leider aber in einigen Fällen mit negativen Auswirkungen auf das Dorf. So finden sich immer wieder rechtswidrige Ablagerungen, wie dies in diversen Quartierstrassen der Fall ist. Sperrmüll, ja sogar Sitzteile von Polstergruppen, werden aufs Trottoir gestellt und mit der Aufschrift „Gratis“ versehen stehen gelassen.

Gemäss § 5 des Abfallreglements der Gemeinde Oberwil müssen Sperrgut- und Siedlungsabfälle gegen Gebühr entsorgt werden. Sperrgut und Siedlungsabfälle aus Haushaltungen werden mit Gebührensäcken oder Gebührenmarken zu gegebenen Zeiten für die Abfuhr bereitgestellt. In der Region besteht zudem die Möglichkeit, Sperrmüll bei spezialisierten Entsorgungsfirmen zu entsorgen.

Das langwierige Abstellen von Sperrgut (auch mit der Aufschrift „Gratis“) verstösst gegen das Abfallreglement der Gemeinde Oberwil und kann mit einer Busse von bis zu 100 Franken bestraft werden.