Verbotenes Ablagern von Sperrgut
Gemäss § 5 des Abfallreglements der Gemeinde Oberwil müssen Sperrgut- und Siedlungsabfälle gegen Gebühr entsorgt werden. Sperrgut und Siedlungsabfälle aus Haushaltungen werden mit Gebührensäcken oder Gebührenmarken zu gegebenen Zeiten für die Abfuhr bereitgestellt. In der Region besteht zudem die Möglichkeit, Sperrmüll bei spezialisierten Entsorgungsfirmen zu entsorgen.
Das langwierige Abstellen von Sperrgut (auch mit der Aufschrift „Gratis“) verstösst gegen das Abfallreglement der Gemeinde Oberwil und kann mit einer Busse von bis zu 100 Franken bestraft werden.