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Inkraftsetzung verschiedener Reglemente

1. Januar 2016
Teilrevidiertes Hundereglement
An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2016 wurde die Ergänzung des Reglements über die Hundehaltung, dass für ausgebildete Sozial- und Therapiehunde keine Gebühr erhoben wird, ohne Gegenstimme genehmigt.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat mit Verfügung vom 30. Juni 2016 das teilrevidierte Hundereglement genehmigt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, das teilrevidierte Hundereglement auf 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.


Teilrevidiertes Parkraumreglement
An der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2016 wurde die Änderung des Reglements über die Parkraumbewirtschaftung, dass die zeitliche Gültigkeit der Parkkarten in der Parkraumverordnung geregelt wird, genehmigt. Die Sicherheitsdirektion hat mit Verfügung vom 12. Dezember 2016 diese Änderung von § 5 Absatz 5 genehmigt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, das teilrevidierte Reglement über die Parkraumbewirtschaftung sowie die angepasste Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung auf 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.


Teilrevidiertes Organisations- und Verwaltungsreglement
An der Gemeindeversammlung vom 28. September 2016 wurde das teilrevidierte Organisations- und Verwaltungsreglement genehmigt. Mit der Revision wurde zum einen die Liste der beratenen Kommissionen bereinigt. Zum anderen wurde das Reglement in verschiedenen Punkten der übergeordneten Gesetzgebung angepasst. Die Finanz- und Kirchendirektion hat mit Verfügung vom 14. Dezember 2016 das teilrevidierte Organisations- und Verwaltungsreglement genehmigt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, das teilrevidierte Organisations- und Verwaltungsreglement auf 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.

 
Teilrevidierte Zonenvorschriften Siedlung Gebiet Mühlematt
An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2016 wurden die Teilrevision der Zonenvorschriften Siedlung und die Mutation des Strassennetzplans für das Gewerbegebiet Mühlematt genehmigt. Daraufhin hat der Gemeinderat die öffentliche Planauflage freigegeben. Während der Planauflage sind keine Einsprachen eingetroffen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1723 vom 6. Dezember 2016 die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglements Siedlung sowie des Strassennetzplans Siedlung und Landschaft im Bereich «Gewerbegebiet Mühlematt» genehmigt.

Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, die teilrevidierten Zonenvorschriften Siedlung sowie den mutierten Strassennetzplan per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.


Alle ob genannten Dokumente finden sich ab Januar 2017 auf der Homepage der Gemeinde Oberwil unter Verwaltung / Reglemente. Die Reglemente können auch am Empfang der Gemeindeverwaltung verlangt werden.