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Teilrevidiertes Steuerreglement in Kraft

24. Januar 2017
An der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2016 wurde die Teilrevision des Steuerreglements genehmigt. Die kommunale Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Die Finanz- und Kirchendirektion hat mit Verfügung vom 10. Januar 2017 das teilrevidierte Steuerreglement genehmigt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, dass teilrevidierte Steuerreglement rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.

Hier finden Sie das Steuerreglement.