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Kantonsgericht weist Beschwerde gegen Verlängerung Langegasse ab

23. Januar 2017
Vor über zwei Jahren beschloss die Gemeindeversammlung, die Langegasse im Süden zu verlängern und an die Therwilerstrasse anzubinden. Seither harrt das Projekt der Umsetzung. Grund dafür ist die Beschwerde eines angrenzenden Grundeigentümers gegen die entsprechende Anpassung des Strassenlinienplans. Vor rund einer Woche hat das Kantonsgericht entschieden: Die Beschwerde wird abgewiesen. Damit stützt der Kanton das Vorgehen der Gemeinde Oberwil sowie die Genehmigung des Strassenlinienplans durch den Regierungsrat.

Trotzdem kann mit dem Bau des neuen Strassenteilstücks noch nicht begonnen werden. So kann die Grundeigentümerschaft das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob dies der Fall sein wird, entscheidet sich, sobald das schriftliche Urteil des Kantonsgerichts vorliegt.