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Umwelt-Tipp - Neues Baselbieter Energiegesetz fördert erneuerbare Wärme

4. April 2017
Am 27. November 2016 hat das Baselbieter Stimmvolk die kantonale Einführung einer Energieabgabe abgelehnt. Dabei ging fast vergessen, dass der Landrat letzten Juni die Totalrevision des Energiegesetzes klar verabschiedet hatte. Weil das Vier-Fünftel-Mehr erreicht wurde, war für diese Gesetzesänderung kein Urnengang nötig. Ab 1. Juli 2017 muss gemäss Beschluss das Warmwasser bei Neubauten sowie beim Ersatz eines zentralen Brauchwarmwasser-Erwärmers zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie oder mit Abwärme erzeugt werden. Am besten und einfachsten wird Warmwasser mit Sonnenkollektoren erwärmt (in der Region Basel können problemlos 60 Prozent des Warmwassers solar erzeugt werden). Auch die Ankopplung an eine Wärmepumpe ist möglich. Als Alternative bieten sich Wärmepumpenboiler an. Auf dem Markt stehen Luft- und Wasserwärmepumpen sowie Erdwärmesonden zur Auswahl. Auch die Kombination mit einer modernen Holzheizung ist sinnvoll. Bei einer sauberen Vollkostenrechnung (Investitions-, Betriebs- und Energiekosten) sind sogar Luftwärmepumpen mittelfristig bereits heute günstiger als konventionelle Öl- oder Gasheizungen und bestehende Elektroheizungen. Die Amortisationsdauer liegt zwischen 10 und 15 Jahren.